Bei der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung handelt es sich um eine Inhaltsversicherung.
Versichert ist der mitgeführte Inhalt in Ihrem Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW. Dazu zählen alle Sachen im Fahrzeuginnen- raum und die zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen, wie beispielsweise:
- elektronische Geräte (z. B. Handy, Laptop, mobiles Navi)
- Reisegepäck
- Wertsachen und Bargeld
- berufliche und gewerbliche Sachen, wie z. B. Mobiltelefone und Laptops
- Fahrräder/ E-Bikes, sonstige Sportgeräte
Versicherte Gefahren:
- Einbruchdiebstahl,
- Raub (auch bei Totalentwendung des Fahrzeuges)
- Vandalismus
- Unfall des Kraftfahrzeuges
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt 20.000 Euro.
Was ist nicht versichert?
- Schäden am Fahrzeug
- Schäden am fest verbauten Zubehör
- Schäden am Inhalt nicht zugelassener Fahrzeuge
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutzherausgenommen, z. B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung,
- durch Krieg,
- durch Innere Unruhen
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Der Beitrag wird von Ihrem Konto eingezogen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr?
Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monatevorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.