Das sind die Leistungen und Tarifvarianten der Ammerländer Versicherung für die Wohnmobilversicherung mit Stand 2022. Bei der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung handelt es sich um eine Inhaltsversicherung.
Leistungseinschlüsse in der WoMobil-Versicherung zum Classic-Schutz
Die Ammerländer Versicherung bietet in ihrem Tarif Classic eine umfassende Absicherung für den Inhalt von Wohnmobilen, Wohnwagen, Campingfahrzeugen und PKW, einschließlich gemieteter Fahrzeuge.
Zu den versicherten Gefahren gehören insbesondere Schäden durch Diebstahl und Vandalismus, aber auch Schäden durch Raub oder räuberische Erpressung. Ebenso abgesichert sind Schäden, die durch Brand, Explosion, Blitzschlag und Luftfahrzeuge entstehen. Darüber hinaus umfasst der Schutz Ereignisse wie Sturm und Hagel sowie weitere Elementarereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche. Auch das Fährrisiko (Havarie Grosse) auf europäischen Gewässern sowie Schäden durch Unfälle des Fahrzeugs (unabhängig davon, ob eigen- oder fremdverschuldet) sind eingeschlossen.
Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs, also sowohl Gebrauchs- als auch Verbrauchsgüter. Speziell für Wertsachen und Bargeld besteht ein Versicherungsschutz bis zu einer Höchstsumme von 3.500 Euro. Elektronische Geräte wie Handys, Laptops, Tablets und Videokameras sind mit bis zu 7.500 Euro versichert. Ebenso bis zu 7.500 Euro sind Fahrräder und sonstige Sportgeräte abgesichert, die entweder im Fahrzeug transportiert oder außen befestigt sind. Dazu zählen auch Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte ohne Motor, außerdem Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen. Inhalte von verschlossenen Dach- und Heckboxen sowie beruflich überlassene Gegenstände sind ebenfalls bis zu 7.500 Euro versichert.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung und bietet eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Deckung (24 Stunden).
Als Besonderheit des Classic-Schutzes wird eine Neuwertentschädigung angeboten. Dabei gilt für elektronische Geräte, die älter als zwei Jahre sind, eine Entschädigung zum Zeitwert. Zusätzlich ist der Inhalt von Vorzelten auf einer selbstgenutzten Parzelle ebenfalls eingeschlossen.
Übersicht: Leistungseinschlüsse in der WoMobil-Versicherung zum Classic-Schutz
Versichert ist der mitgeführte Inhalt in Ihrem Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW. Dazu zählen alle Sachen im Fahrzeuginnen- raum und die zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen, wie beispielsweise:
- elektronische Geräte (z. B. Handy, Laptop, mobiles Navi)
- Reisegepäck
- Wertsachen und Bargeld
- berufliche und gewerbliche Sachen, wie z. B. Mobiltelefone und Laptops
- Fahrräder/ E-Bikes, sonstige Sportgeräte (bis zu einem Maximalbetrag von 7.500 Euro abgedeckt, wenn sie als Inhalt im Fahrzeug oder außen am Kraftfahrzeug befestigt sind)
Versicherte Gefahren:
- Einbruchdiebstahl,
- Raub (auch bei Totalentwendung des Fahrzeuges)
- Vandalismus
- Unfall des Kraftfahrzeuges
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel
Versicherungssumme
Angaben zur Versicherungssumme
- Höhe der Versicherungssumme: Die Versicherungssumme beträgt 20.000 Euro.
- Maximale Entschädigungsleistung: Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das 2-fache der genannten Versicherungssumme begrenzt.
- Entschädigungsgrenzen:
- Für bestimmte Sachen wie elektronische Geräte, Fahrräder, Sportgeräte, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Fall- und Gleitschirme sowie beruflich überlassene Gegenstände beträgt die maximale Entschädigung je Versicherungsfall 7.500 Euro.
- Für Wertsachen und Bargeld beträgt die maximale Entschädigung 3.500 Euro.
Was ist nicht versichert?
- Schäden am Fahrzeug
- Schäden am fest verbauten Zubehör
- Schäden am Inhalt nicht zugelassener Fahrzeuge
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutzherausgenommen, z. B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung,
- durch Krieg,
- durch Innere Unruhen
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Der Beitrag wird von Ihrem Konto eingezogen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr?
Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monatevorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.