Die Ammerländer Versicherung erstattet in der Wohngebäudeversicherung Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden an versicherten Sachen – etwa wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar einwirkt. Wann Leistungen greifen und welche Schäden ausgeschlossen sind, lesen Sie hier.
Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Rauch- und Rußschäden:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden.
Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Anlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Dazu zählen:
- Feuerungsanlagen
- Heizungsanlagen
- Kochanlagen
- Trockenanlagen
Verpuffungsschäden:
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Ausschluss:
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt aus einer Heizung, einem Herd, einer Feuerung oder einer Trockenanlage auf dem Grundstück plötzlich und unbeabsichtigt Rauch oder Ruß aus und trifft dabei direkt auf versicherte Sachen, ist der dadurch entstandene Schaden abgedeckt. Auch eine Verpuffung – also eine Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung – ist mitversichert. Schäden, die sich erst durch dauerhafte Einwirkung entwickeln, fallen dagegen nicht darunter.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Rauch- oder Rußschaden vor?
Wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind Verpuffungsschäden mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Aus welchen Anlagen muss der Rauch oder Ruß stammen?
Aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen.
