In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung sind im Bereich Feuer zahlreiche Leistungen mitversichert – von Nutzwärmeschäden über Überspannungsschäden durch Blitz und Implosion bis zur beitragsfreien Feuer-Rohbauversicherung, Feuerlöschkosten und der Wiederbepflanzung von Gärten. Der Tarif Exclusiv erweitert den Schutz zusätzlich.
In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert:
- Feuer-Nutzwärmeschäden
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Schäden durch Implosion
- Feuer-Rohbauversicherung bis 24 Monate beitragsfrei
- Absturz unbemannter und bemannter Flugkörper
- Anprall von fremden Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen
- Schäden durch Überschalldruckwellen
- Schäden durch Blindgänger
- Feuerlöschkosten
- Wiederbepflanzung von Gärten bis 1.500,- EURO
Hinweis: Die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif (siehe Anhang Wohngebäudeversicherung AV Übersicht).
Für den Tarif Exclusiv der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Abweichend von Abschnitt „A“ § 2 Nr. 5 d) VGB 2012 sind auch die dort bezeichneten Brandschäden versichert.
Was bedeutet das konkret?
Im Feuerbereich der Wohngebäudeversicherung sind über den klassischen Brand hinaus verschiedene Ereignisse abgedeckt – etwa Schäden durch Blitz-Überspannung, Rauch und Ruß, Implosion oder den Aufprall von Flugkörpern und Fahrzeugen. Auch der Rohbau ist eine gewisse Zeit ohne Zusatzbeitrag geschützt, und für die Wiederbepflanzung von Gärten steht ein festgelegter Betrag zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab, wobei der Tarif Exclusiv einen erweiterten Schutz bietet.
Häufige Fragen
Welche Feuerschäden sind in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem Feuer-Nutzwärmeschäden, Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden, Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch Implosion, der Absturz von Flugkörpern, der Anprall fremder Fahrzeuge, Überschalldruckwellen, Blindgänger sowie Feuerlöschkosten.
Wie lange ist die Feuer-Rohbauversicherung beitragsfrei?
Die Feuer-Rohbauversicherung ist bis zu 24 Monate beitragsfrei mitversichert.
Bis zu welchem Betrag wird die Wiederbepflanzung von Gärten übernommen?
Die Wiederbepflanzung von Gärten ist bis 1.500,- EURO mitversichert.
Was gilt zusätzlich im Tarif Exclusiv?
Im Tarif Exclusiv sind abweichend von Abschnitt „A“ § 2 Nr. 5 d) VGB 2012 auch die dort bezeichneten Brandschäden versichert.
Gelten die Leistungen in jedem Tarif gleich?
Nein, die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif (siehe Anhang Wohngebäudeversicherung AV Übersicht).
