Die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung schützt die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude samt Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und anschließenden Terrassen. Erfahren Sie, welche Sachen, Gefahren, Schäden und Kosten abgesichert sind – von Brand über Leitungswasser bis Sturm und Hagel – und wie sich Versicherungssumme und Versicherungswert bestimmen.
1. Beschreibung des Versicherungsumfangs
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und ihrem Gebäudezubehör. Dazu zählen auch unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
2. Definitionen
- Gebäude: mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
- Gebäudebestandteile: in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
- Gebäudezubehör: bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
- Grundstückbestandteile: die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
- Versicherungsgrundstück: das Flurstück/die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.
Als Grundstückbestandteile gelten mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden:
- Carports bis 20 qm Grundfläche,
- Gartenhäuser bis 20 qm Grundfläche,
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
- Hof- und Gehwegbefestigungen,
- Hundehütten,
- Masten- und Freileitungen,
- Wege- und Gartenbeleuchtungen.
1. Versicherte Sachen
- Versichert sind Ihr Gebäude, das Gebäudezubehör, die Gebäudebestandteile und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen, die beschädigt oder zerstört werden oder infolge eines Versicherungsfalls abhandenkommen.
2. Versicherbare Gefahren
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung,
- Leitungswasser,
- Sturm, Hagel.
- Weitere Naturgefahren können mitversichert werden. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
3. Versicherte Schäden
- Sachschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls,
- Mietausfall infolge eines Versicherungsfalls.
4. Versicherte Kosten
- Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Aufwendungen,
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten,
- Aufräumungs- und Abbruchkosten und
- Bewegungs- und Schutzkosten.
Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen:
- Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und
- Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalls.
5. Versicherungssumme und Versicherungswert
- Als Versicherungswert gilt der gleitende Neuwert.
- Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die ermittelte Versicherungssumme dem vereinbarten Versicherungswert entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Die Wohngebäudeversicherung sichert das im Versicherungsschein genannte Gebäude einschließlich fest verbundener Bestandteile, des zugehörigen Zubehörs und der direkt anschließenden Terrassen ab. Bestimmte Anlagen auf dem Grundstück – etwa Carports oder Gartenhäuser bis zu einer festgelegten Grundfläche – sind mitversichert. Abgedeckt werden typische Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel; weitere Naturgefahren lassen sich zusätzlich einschließen. Neben den Sachschäden und einem möglichen Mietausfall übernimmt die Versicherung auch bestimmte notwendige Kosten rund um den Schadenfall.
Häufige Fragen
Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und ihrem Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück.
Sind Carports und Gartenhäuser mitversichert?
Ja. Als Grundstückbestandteile gelten unter anderem Carports und Gartenhäuser bis 20 qm Grundfläche mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Ebenfalls mitversichert sind Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Welche Gefahren sind abgedeckt?
Versicherbar sind Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch können mitversichert werden.
Sind auch Einbauküchen versichert?
Ja, sofern es sich um Gebäudebestandteile handelt. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Welcher Versicherungswert gilt?
Als Versicherungswert gilt der gleitende Neuwert. Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die ermittelte Versicherungssumme dem vereinbarten Versicherungswert entspricht.
