In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gehen Ersatzansprüche gegen Dritte auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt – erfahren Sie, welche Grenzen bei häuslicher Gemeinschaft gelten und welche Obliegenheiten Sie zur Sicherung Ihrer Ansprüche beachten müssen.
1. Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
2. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht zu wahren:
- unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften,
- und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
- Vorsätzliche Verletzung: Der Versicherer ist zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
- Grob fahrlässige Verletzung: Der Versicherer ist berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen für einen Schaden ein anderer haftet und die Ammerländer Versicherung Ihnen diesen Schaden ersetzt, tritt sie an Ihre Stelle und kann sich das Geld beim eigentlichen Verursacher zurückholen. Lebt der Verursacher mit Ihnen im selben Haushalt, geschieht das in der Regel nicht – außer, er hat den Schaden absichtlich herbeigeführt. Damit dieser Rückgriff möglich bleibt, sollten Sie Ihre Ansprüche gegen Dritte fristgerecht und formgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten, wenn der Versicherer zahlt?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch bei Personen aus meinem Haushalt?
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was geschieht bei einer vorsätzlichen Verletzung dieser Obliegenheit?
Verletzen Sie die Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Und bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie als Versicherungsnehmer.
