In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung erfahren Sie, wann eine Folgeprämie fällig wird, wann eine Zahlung als rechtzeitig gilt und welche Folgen ein Zahlungsverzug hat. Von Schadenersatz über Mahnung mit Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht bis hin zur Zahlung nach einer Kündigung – hier sind alle Regelungen zum Folgebeitrag klar zusammengefasst.
1. Fälligkeit
- Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
2. Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
3. Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
- Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
- Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
4. Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 Punkt 2) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen beschreiben, was rund um den Folgebeitrag in der Wohngebäudeversicherung gilt: Zahlen Sie Ihre Folgeprämie zum vereinbarten Zeitpunkt und innerhalb des angegebenen Zeitraums, gilt die Zahlung als rechtzeitig. Bleibt eine Zahlung aus, kann der Versicherer eine Mahnung mit einer Frist verschicken. Nach Ablauf dieser Frist drohen bei fortbestehendem Verzug der Verlust des Versicherungsschutzes und eine Kündigung. Zahlen Sie fristgerecht nach, kann eine Kündigung wieder unwirksam werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Punkte.
Häufige Fragen
Wann ist meine Folgeprämie fällig?
Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Welche Fristen gelten bei einer Mahnung?
Der Versicherer kann in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert sind und auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hingewiesen wird.
Bin ich nach Ablauf der Frist noch versichert?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung der Prämie, der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzug rückgängig machen?
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt unberührt.
