In der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung gelten besondere Sicherheitsvorschriften: versicherte Sachen instand halten, wasserführende Anlagen kontrollieren, absperren und entleeren sowie Gebäude in der kalten Jahreszeit beheizen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
1. Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer:
- die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen,
- nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
2. Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Abschnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, Ihr Gebäude in gutem Zustand zu halten und Schäden zügig beheben zu lassen. Besonderes Augenmerk gilt wasserführenden Anlagen: Leerstehende Gebäudeteile sollten regelmäßig kontrolliert und die Wasserleitungen abgesperrt und entleert werden. Im Winter gilt es zusätzlich, Gebäude ausreichend zu beheizen oder die Wasseranlagen zu entleeren. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich beachten?
Sie müssen die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen, in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel unverzüglich beseitigen lassen, nicht genutzte Gebäudeteile kontrollieren und dort wasserführende Anlagen absperren und entleeren.
Was gilt in der kalten Jahreszeit?
In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Abschnitt „B“ § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Wie oft muss ich nicht genutzte Gebäudeteile kontrollieren?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren; dort sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
