Die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer Versicherung leistet bei Sturm- und Hagelschäden an versicherten Sachen und Gebäuden. Erfahren Sie, ab welcher Windstärke ein Sturm gilt, wie Hagel definiert ist und welche Schäden ausdrücklich nicht versichert sind.
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach Punkt 1 oder 2 an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
2. Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
3. Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
4. Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder Ladung;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Laden- und Schaufensterscheiben.
Hinweis: die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif (siehe Anhang Wohngebäudeversicherung AV Übersicht)
Was bedeutet das konkret?
Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn ein starker Sturm oder Hagel Ihr Gebäude direkt beschädigt oder Gegenstände wie Äste oder Gebäudeteile darauf geschleudert werden. Damit ein Sturm als solcher gilt, muss der Wind besonders kräftig wehen – als Anhaltspunkt dient Windstärke 8. Bestimmte Schäden, etwa durch Sturmflut oder durch offen gelassene Fenster, sind bewusst vom Schutz ausgenommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genauen Angaben oben.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm?
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Wie ist Hagel definiert?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Sturmflut, durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen sowie durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Sind alle Gebäude und Gebäudeteile abgesichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen sowie an Laden- und Schaufensterscheiben. Zudem richten sich die aufgeführten Leistungen nach dem gewählten Tarif.
