In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert, dazu zählen Möbel, Einbauküchen, Wertsachen, bestimmte Boote und Fluggeräte sowie Haustiere. Der Text legt fest, welche Räume als Versicherungsort gelten – von Balkon über Nebengebäude bis zur nahegelegenen Garage – und welche Sachen wie Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge oder anderweitig versicherte Wertsachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat gehören.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Versichert ist auch Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird. Voraussetzung ist, dass er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung – es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus auch privat genutzte Garagen der Wohnung, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind unter den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Werden die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht gesondert zum Hausrat gezählt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht gesondert zum Hausrat gezählt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung, also alle Sachen, die dem privaten Haushalt dienen – einschließlich Wertsachen, bestimmter Boote, Fluggeräte und Haustiere. Auch Einbau- und Anbauküchen können dazugehören, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt. Zum Versicherungsort zählen neben den Wohnräumen auch Balkone, Terrassen, bestimmte Nebengebäude, Gemeinschaftsräume und nahegelegene Garagen. Nicht versichert sind unter anderem Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, anderweitig versicherte Wertsachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch versichert, wenn er nicht in der Wohnung ist?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Wird Hausrat wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang damit beschädigt, zerstört oder gestohlen, bleibt er versichert.
Gehören Balkon, Keller und Garage zum Versicherungsort?
Ja. Zum Versicherungsort zählen auch Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen und privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen auf dem Grundstück, außerdem gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller. Privat genutzte Garagen zählen auch dann dazu, wenn sie zumindest in der Nähe des Versicherungsortes liegen, wobei die Entschädigung höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt ist.
Sind Autos oder Boote über die Hausratversicherung abgesichert?
Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von der Versicherungspflicht. Auch Luft- und Wasserfahrzeuge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen für bestimmte im Text ausdrücklich genannte Fahrzeuge wie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote mit Motor sowie Surfgeräte, die zum Hausrat zählen.
Ist eine Einbauküche über die Hausratversicherung mitversichert?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und deshalb die Gefahr dafür trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung muss der Versicherungsnehmer nachweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024