Wer Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat, von Inneren Unruhen, Graffiti oder Cyber-Angriffen wie Online-Handel-Betrug, Phishing, Pharming und Skimming wird, erhält im Hausrat-Excellent-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG Entschädigung – mit klaren Grenzen wie 3.000 EURO nach einer Straftat, 3.500 EURO bei Cyber-Schäden und 1 % der Versicherungssumme bei Graffiti, jeweils samt besonderer Obliegenheiten und Ausschlüsse.
Opfer einer polizeilich gemeldeten Straftat
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat wird. Voraussetzung ist, dass hierdurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Als Straftat gilt eine nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verbotene Tat, die vom Täter bewusst und schuldhaft rechtswidrig begangen wurde und keine Gründe der Rechtfertigung enthält.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Computer-Kriminalität, wie z. B. Betrug beim Online-Banking oder Onlinehandel, Kredit- und Bankkartenbetrug oder durch Viren oder Schadsoftware
- Fahrraddiebstähle
- sonstige Gegenstände, die gegen einen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen werden können
- Versicherungsfälle, die bereits außerhalb dieser Bestimmung im Rahmen des Vertrages entschädigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die dort vereinbarte Entschädigungsgrenze geringer ist als die hier geltende Entschädigungsgrenze.
Besondere Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer muss die Straftat unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle bzw. einer vergleichbaren Ordnungsinstanz anzeigen. Zudem hat er sicherzustellen, dass dort ein Protokoll zum Schadenereignis angefertigt und eine Auflistung über abhandengekommene Sachen eingereicht wird. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000,- EURO begrenzt. Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 1.000,- EURO.
Der Versicherer kann die Klausel „Opfer einer polizeilich gemeldeten Straftat" jederzeit kündigen. Die Kündigung wird frühestens einen Monat nach Erhalt wirksam. Spricht der Versicherer eine Kündigung aus, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum selben Zeitpunkt kündigen.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Abgrenzung zur Staatshaftung: Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind. In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Der Versicherer leistet im Excellent-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Böswillige Beschädigung durch Graffiti
Abweichend von den allgemeinen Bestimmungen sind Hausratgegenstände auch gegen böswillige Beschädigungen durch Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten ausgeführt wurden. Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Online-Handel-Betrug (Cyber-Schutz)
Im Excellent-Schutz sind Vermögensschäden mitversichert, die dem Versicherungsnehmer als Käufer einer nicht gelieferten Ware im Internet entstehen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
- Die Ware wurde ausschließlich für den privaten Gebrauch über das Internet bestellt und bezahlt. Der Verkäufer muss zudem mit seiner Geschäfts- / Privatadresse in Deutschland gemeldet sein.
- Die bestellte Ware ist mindestens 14 Tage nach vereinbartem Liefertermin nicht eingetroffen. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung von weiteren 14 Tagen erfolglos zur Lieferung der Ware aufzufordern.
- Eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen ist erfolglos geblieben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Kaufverträge über:
- Bargeld (auch digitale Währungen, Münzen und Medaillen), Briefmarken und sonstige Wertsammlungen, Gutscheine, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Telefon- und Chipkarten
- Waren, die über Portale angeboten werden, bei denen nur die Kaufanbahnung online erfolgt (z. B. Kleinanzeigen und Inserate)
- Dienstleistungen (z. B. Internet-, Strom- und Gasverträge) sowie Downloads, verderbliche Waren, Medikamente, Tiere und Kraftfahrzeuge
- sittenwidrige und illegale Geschäfte, über das Darknet bestellte Ware sowie Kapital- und Spekulationsgeschäfte
- Rechte, auch wenn diese in einer Urkunde oder einem Datenträger verbrieft sind
Kein Versicherungsschutz besteht zudem für Vermögensschäden durch anderweitig eingebundene Versanddienstleister oder Online-Bezahlsysteme, die zum Ersatz verpflichtet sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft auszuhändigen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 3.500,- EURO begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 50,- EURO je Schadenfall.
Vermögensschäden durch Phishing und Pharming (Cyber-Schutz)
Im Excellent-Schutz sind Vermögensschäden durch privates Online-Banking infolge von Phishing oder Pharming mitversichert.
- Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mithilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person verschaffen. Die Täter nutzen dabei typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis aus.
- Pharming im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter mithilfe einer Schadsoftware Manipulationen auf dem Rechner des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person durchführen. Beim Aufruf einer Website wird die Bildschirmmaske durch eine betrügerische Eingabemaske ersetzt, und der Täter erlangt so vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten.
Versicherungsschutz besteht, wenn durch Phishing oder Pharming unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person diese ausführt. Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar daraus resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages, welche die versicherte Person in der versicherten Wohnung oder über ein eigenes, geeignetes elektronisches Gerät erleidet. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist zudem, dass die Bank dabei einen aktuellen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten sind nicht mitversichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Besondere Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektronischen Geräte, die zum Online-Banking genutzt werden, mit einer Firewall oder anderen geeigneten Antiviren-/Sicherheits-Programmen gegen unberechtigten Zugriff geschützt sind. Die Software ist regelmäßig zu prüfen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer insbesondere:
- bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen
- die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen
- den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf maximal 3.500,- EURO begrenzt.
Vermögensschäden durch Skimming (Cyber-Schutz)
Versichert sind im Excellent-Schutz auch Vermögensschäden durch Skimming. Als Skimming gilt ein Verfahren, bei dem Täter Geldautomaten manipulieren, um Kontodaten auszulesen und abzuspeichern. Mit den auf kriminelle Art erlangten Daten werden Kopien von Zahlungskarten gefertigt, um Geld von den Konten argloser Dritter abzuheben.
Besondere Obliegenheiten: Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer insbesondere:
- bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen
- die kontoführende Bank ermächtigen, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen
- den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Die Entschädigung ist auf maximal 3.500,- EURO je Versicherungsfall begrenzt. Eine Entschädigung erfolgt subsidiär zu dem kontoführenden Institut.
Datenrettungskosten (Cyber-Schutz)
Versichert sind im Excellent-Schutz die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
Daten aus dem Internet (Cyber-Schutz)
Abweichend von den allgemeinen Bestimmungen sind Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens versichert. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen. Sowohl der Erwerb als auch der Schadenaufwand sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen. Die Entschädigung ist im Excellent-Schutz auf maximal 3.500,- EURO begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Excellent-Schutz erweitert den Hausratschutz um zusätzliche Situationen: Schäden nach einer polizeilich angezeigten Straftat, durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, durch Graffiti von Dritten sowie um verschiedene Cyber-Risiken wie Online-Handel-Betrug, Phishing, Pharming, Skimming, Datenrettungskosten und legal geladene Musik und Videos. Für jeden dieser Bausteine gelten eigene Voraussetzungen, Ausschlüsse und Höchstgrenzen – etwa 3.000 EURO nach einer Straftat, 1 % der Versicherungssumme bei Graffiti und meist 3.500 EURO bei den Cyber-Leistungen. In vielen Fällen muss der Versicherungsnehmer den Schaden der Polizei anzeigen und bestimmte Obliegenheiten erfüllen, sonst kann der Versicherer kündigen oder die Leistung kürzen.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Ammerländer, wenn ich Opfer einer Straftat werde?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000,- EURO begrenzt. Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu maximal 1.000,- EURO. Voraussetzung ist, dass die Straftat polizeilich angezeigt wurde und versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandengekommen sind.
Welche Voraussetzungen gelten beim Online-Handel-Betrug?
Die Ware muss ausschließlich für den privaten Gebrauch über das Internet bestellt und bezahlt worden sein, und der Verkäufer muss in Deutschland gemeldet sein. Die Ware darf mindestens 14 Tage nach dem Liefertermin nicht eingetroffen sein, danach muss der Verkäufer schriftlich unter einer weiteren Frist von 14 Tagen erfolglos zur Lieferung und anschließend mit einer weiteren Frist von 14 Tagen erfolglos zur Rückzahlung aufgefordert werden. Die Entschädigung ist auf 3.500,- EURO je Versicherungsfall und -jahr begrenzt, mit 50,- EURO Selbstbeteiligung je Schadenfall.
Was muss ich nach einem Phishing- oder Skimming-Schaden tun?
Sie müssen bei der Aufklärung mitwirken und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erteilen, die kontoführende Bank zur Auskunft ermächtigen und den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Sind auch heruntergeladene Musik und Videos versichert?
Ja, legal aus dem Internet geladene Musik und Videos sind bei Schäden infolge einer versicherten Gefahr oder eines versicherten Schadens mitversichert. Schäden durch dauernde Einwirkung sind ausgeschlossen, Erwerb und Schadenaufwand müssen durch Belege nachgewiesen werden, und die Entschädigung ist auf maximal 3.500,- EURO begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024