Bei der Ammerländer Ammerländer Versicherung VVaG Versicherung in der Hausratversicherung bildet der Versicherungswert die Grundlage der Entschädigung: Für Hausrat gilt in der Regel der Neuwert, für nicht mehr nutzbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis und für Kunstgegenstände sowie Antiquitäten der Wiederbeschaffungspreis. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Betrag pro Quadratmeter mal Wohnfläche, erhöht sich um zehn Prozent Vorsorge und passt sich jährlich am Verbraucherpreisindex an. Zusätzlich wird geregelt, wann ein Unterversicherungsverzicht gilt.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme wird angepasst.
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Unterversicherungsverzicht
Voraussetzungen
Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
- die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet
- und nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die genannten Voraussetzungen für die neue Wohnung vorliegen. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Widerspruch gegen Anpassung der Versicherungssumme
Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme widerspricht und der für den Unterversicherungsverzicht vom Versicherer zum Zeitpunkt des Widerspruchs vorgegebene Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird. Dies hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) mitzuteilen.
Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch eine Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Anpassung von Versicherungssumme und Prämie
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadratmeter bzw. die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen EURO aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben.
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Wert Ihres Hausrats wird grundsätzlich zum Neuwert bemessen, also zu dem Preis, den gleichwertige Sachen im neuwertigen Zustand kosten würden; für Kunst und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis und für nicht mehr nutzbare Dinge der erzielbare Verkaufspreis. Die Versicherungssumme ergibt sich aus einem vereinbarten Betrag pro Quadratmeter mal der Wohnfläche und wird um zehn Prozent als Vorsorge erhöht. Erreicht die Summe den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter, zahlt der Versicherer im Schadenfall ohne Abzug wegen Unterversicherung. Jährlich passen sich Summe und Prämie an den Verbraucherpreisindex an, wobei Sie der Anpassung widersprechen können.
Häufige Fragen
Wird mein Hausrat zum Neuwert oder zum Zeitwert ersetzt?
Grundsätzlich zum Neuwert, also zum Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Sind Sachen für ihren Zweck im Haushalt nicht mehr zu verwenden, gilt stattdessen der erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wie berechnet sich die Versicherungssumme?
Sie ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche. Zusätzlich erhöht sie sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Wenn beim Versicherungsfall die tatsächliche Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten entspricht, die vereinbarte Versicherungssumme den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter mal Wohnfläche nicht unterschreitet und kein weiterer Hausratvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Ort besteht.
Kann ich der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme per Textform, etwa E-Mail oder Brief. Die rechtzeitige Absendung genügt; damit wird die Anpassung nicht wirksam. Unterschreitet die Summe dadurch den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter, entfällt zugleich der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024