Der Hausrat der Ammerländer Versicherung VVaG ist über die Außenversicherung weltweit geschützt, solange sich versicherte Sachen vorübergehend – also nicht länger als drei Monate – außerhalb des Versicherungsortes befinden. Der Schutz umfasst Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel und gilt auch während Wehr- oder Zivildienst und Ausbildung, wobei feste Entschädigungsgrenzen einzuhalten sind.
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Dies gilt für Sachen, die
- Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder
- deren Gebrauch dienen.
Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000,- EURO begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausrat bleibt auch außerhalb der eigenen Wohnung geschützt, solange er sich nur vorübergehend – höchstens drei Monate – anderswo befindet, und zwar weltweit. Während Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst gilt der Aufenthalt außerhalb der Wohnung so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten dabei besondere Voraussetzungen. Insgesamt ist die Entschädigung begrenzt, und für Wertsachen inklusive Bargeld gelten zusätzliche Grenzen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt Hausrat außerhalb der eigenen Wohnung als versichert?
So lange sich die versicherten Sachen nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bin ich während Ausbildung oder Wehrdienst weiter über die Außenversicherung geschützt?
Ja. Wer sich zur Ausbildung oder zum Wehr- oder Zivildienst außerhalb der Wohnung aufhält, gilt so lange als vorübergehend abwesend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Ist Raub auch dann versichert, wenn er sich gegen Familienangehörige richtet?
Ja, der Außenversicherungsschutz besteht auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Nicht versichert sind jedoch Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei der Außenversicherung begrenzt?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 EURO begrenzt. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024