Die Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt in der Hausratversicherung Schäden, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder den Absturz eines Luftfahrzeugs zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Wichtig sind die genauen Definitionen dieser Gefahren sowie die Regelungen, wann Überspannungsschäden nach Blitzschlag mitversichert sind und welche Schäden – etwa durch Erdbeben oder Sengen – ausgeschlossen bleiben.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben;
- Sengschäden;
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse für Sengschäden und für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und elektrischen Schaltern gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden an Ihren Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch den Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs. Für jede dieser Gefahren gibt es eine genaue Definition, die festlegt, wann ein Schaden als versichert gilt. Schäden durch Überspannung nach einem Blitzschlag zahlt der Versicherer nur, wenn auf dem Grundstück auch andersartige Blitzschäden entstanden sind. Bestimmte Schäden wie Erdbeben, Sengschäden oder betriebsbedingte Explosionen in Motoren sind nicht abgedeckt – Sengschäden und Motorschäden aber dann, wenn sie Folge eines versicherten Schadens sind.
Häufige Fragen
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten nach einem Blitzschlag mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag zusätzlich Schäden anderer Art entstanden sind.
Was gilt als Brand im Sinne dieser Bedingungen?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Sengschäden von der Versicherung ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Zahlt der Versicherer bei Schäden durch Erdbeben?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024