Bei der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung handelt es sich um eine Inhaltsversicherung.
Über die Versicherungsbedingungen § 11 Nr. 2 a) ist der Versicherungsort wie folgt geregelt:
§ 11 Geltungsbereich, Versicherungsort
2. Versicherungsort
a) Versicherungsort ist der Fahrzeuginnenraum von allen Kraftfahrzeugen, welche in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen (siehe § 8) zugelassen wurden oder den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden. Darunter fallen auch sogenannte Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Die private Mietung ist jedoch nicht mitversichert.
Der Abschluss einer WoMobil-Versicherung mit einer Vertragslaufzeit von unter einem Jahr ist nicht möglich.