Für den Comfort-Tarif der Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
- Schäden durch Nutzung des Hundes als Zugtier sind mitversichert. Dies umfasst die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus der Verwendung des versicherten Hundes als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z.B. Schlitten, Sulky, Kutschen, Dog-Cart etc.). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedoch Schäden an eigenen Fuhrwerken.