Für die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Für die übrigen mitversicherten Personen besteht im Falle des Todes des Versicherungsnehmers der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird der dann fällige Beitrag eingelöst, wird diese bisher mitversicherte Person Versicherungsnehmer.