Bei der Ammerländer Versicherung gibt es in der E-Bike Versicherung klare Grenzen: Bestimmte E-Bikes und Pedelecs sind nicht versicherbar und einige Anträge werden nicht angenommen. Dazu zählen unter anderem gewerblich genutzte, vermietete oder umgebaute Räder, Carbon-Fahrräder sowie Modelle über 15.000 Euro. Hier erfahren Sie, welche Fälle konkret ausgeschlossen sind.
Folgende E-Bikes / Pedelecs können nicht in der E-Bike Versicherung bei der Ammerländer Versicherung versichert werden bzw. folgende Anträge können nicht angenommen werden:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden / nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier- oder Auslieferungsdienste
- Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
- Fahrräder die von Privatpersonen ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden
- Fahrräder für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder welche die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (Hybride Pedelecs)
- Carbon-Fahrräder
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer/ Versicherungsnehmer vermietet werden
- Fahrräder welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten;
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Räder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes E-Bike oder Pedelec passt in den Rahmen dieser Versicherung. Ausgeschlossen sind unter anderem Räder, die gewerblich genutzt, vermietet oder ohne Nachweis über den Kauf erworben wurden. Auch besondere Bauarten wie Carbon-Fahrräder, Velomobile, Dirt-Bikes oder Eigen- und Umbauten fallen heraus. Ebenso spielen der Verkaufspreis, eine mögliche Versicherungs- oder Führerscheinpflicht sowie die wirtschaftliche Situation des Antragstellers eine Rolle. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Punkte.
Häufige Fragen
Kann ich ein gewerblich genutztes E-Bike versichern?
Grundsätzlich sind gewerblich genutzte Räder, z. B. für Kurier- oder Auslieferungsdienste, ausgeschlossen. Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
Bis zu welchem Preis kann ein E-Bike versichert werden?
Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO können nicht versichert werden.
Sind Carbon-Fahrräder oder S-Pedelecs versicherbar?
Nein. Carbon-Fahrräder sind ausgeschlossen, ebenso Fahrräder, welche die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (Hybride Pedelecs). Auch Räder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht, sind nicht versicherbar.
Welche Nachweise brauche ich für den Kauf?
Es muss ein Händlerkaufbeleg vorliegen. Fahrräder ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag, die von Privatpersonen erworben wurden, sowie Fahrräder ohne Händlerkaufbeleg sind nicht versicherbar.
Sind selbst gebaute oder umgebaute Fahrräder versicherbar?
Nein. Fahrräder, welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden – sogenannte Eigenbauten und Umbauten – sind ausgeschlossen.
