Beschädigungen am E-Bike sind in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung abgesichert – etwa nach Unfall, Sturz, Brand, Sturm, bei Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerung sowie bei Verschleiß. Erfahren Sie, was reguliert wird, wie die Entschädigung erfolgt und welche Schäden nicht versichert sind.
Es erfolgt eine Regulierung bei Beschädigungen infolge von:
- Unfall;
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für Fahrräder, welche bei einem Transportunternehmen aufgegeben wurden);
- Fall- oder Sturzschäden;
- Brand, Explosion, Blitzschlag;
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch;
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung;
- Fahrlässige unsachgemäße Handhabung kann für die Versicherungsdauer nur ein Mal pro Komponente in Anspruch genommen werden;
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten;
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
- Verschleiß
Entschädigung bei Beschädigungen:
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrades.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr E-Bike beschädigt, springt die Versicherung in vielen Fällen ein – zum Beispiel nach einem Unfall, einem Sturz, bei Wetterereignissen oder bei Schäden an Akku, Motor und Steuerung durch Feuchtigkeit oder Elektronik. Erstattet werden die nötigen Reparaturkosten für Ersatzteile und Arbeitslohn bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung, Rost sowie Schäden durch unsachgemäße Umbauten oder Manipulationen zählen nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Beschädigungen sind versichert?
Reguliert werden Beschädigungen unter anderem infolge von Unfall, Unfall eines Transportmittels, Fall- oder Sturzschäden, Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Bedienungsfehlern, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten sowie Verschleiß.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Beschädigungen?
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Wie oft ist fahrlässige unsachgemäße Handhabung versichert?
Fahrlässige unsachgemäße Handhabung kann für die Versicherungsdauer nur ein Mal pro Komponente in Anspruch genommen werden.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Lackschäden), Schäden durch Rost oder Oxidation, Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat, sowie Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems, nicht fachgerechten Ein- oder Umbauten, unsachgemäßen Reparaturen oder einer nicht den Herstellervorgaben entsprechenden Verwendung oder Reinigung des Fahrrades.
