Die E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung regelt in den Tarifen Classic, Exclusiv, Excellent und Plus, wie mit gemieteten Rädern umgegangen wird – etwa wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person ein Rad mietet. Was für Miet- und Werkstattfahrräder gilt, erfahren Sie hier.
Für Räder, die vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gemietet werden, gilt in den Tarifen Classic, Exclusiv, Excellent und Plus:
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt beschreibt, wie die E-Bike Versicherung mit Rädern umgeht, die nicht dem Versicherungsnehmer gehören, sondern von ihm oder einer im Haushalt lebenden Person gemietet wurden. Die genaue Regelung richtet sich nach dem gewählten Tarif – Classic, Exclusiv, Excellent oder Plus. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben aus dem Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz auch für gemietete Fahrräder?
Ja, für Räder, die vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gemietet werden, gelten die Regelungen der Tarife Classic, Exclusiv, Excellent und Plus.
Wer muss das Rad gemietet haben, damit die Regelung greift?
Das Rad muss durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person gemietet worden sein.
In welchen Tarifen gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in den Tarifen Classic, Exclusiv, Excellent und Plus.
Welche Details gelten für mein Fahrrad genau?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarifangaben.
