Die E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung schützt bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub – inklusive fest verbundener Teile und Akkus. Erstattet werden die Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sofern das Rad ordnungsgemäß gesichert war.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung ist der Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub versichert.
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend.
Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug:
Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist.
Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad gesondert mit einem Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden ist.
Nicht versichert sind:
- Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades
- Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht entsprechend gegen Diebstahl gesichert wurde
Entschädigung bei Diebstahl/Einbruchdiebstahl:
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr E-Bike gestohlen, bei einem Einbruch entwendet oder Ihnen mit Gewalt geraubt, greift der Versicherungsschutz. Auch fest montierte Teile und der Akku sind mitversichert. Wichtig ist, dass Sie Ihr Rad ordnungsgemäß gesichert haben – etwa mit einem Schloss – und es nicht einfach unbeaufsichtigt stehen lassen. Im Schadenfall erhalten Sie den Betrag für ein gleichwertiges Ersatzrad bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Diebstahlformen sind versichert?
Versichert ist der Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
Ist der Akku bei Diebstahl mitversichert?
Ja. Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen – auch Akkus – erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend.
Besteht Schutz bei Diebstahl aus dem Auto oder vom Fahrradträger?
Bei Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Bei am Fahrzeug angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern besteht Schutz, sofern das Fahrrad gesondert mit einem Schloss fest mit dem Fahrradträger verbunden ist.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind das Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades sowie Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht entsprechend gegen Diebstahl gesichert wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Diebstahl?
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
