Für die E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung ist im Schadenfall die Originalrechnung entscheidend: Sie muss Name und Anschrift des Käufers sowie die Rahmennummer enthalten. Ohne Originalrechnung sind Fahrräder nicht versicherbar – und auch beim Kauf im Onlineshop gelten besondere Vorgaben zur Rahmen- und Codierungsnummer.
Als Nachweis im Schadenfall benötigen Sie die Originalrechnung. Aus dieser Rechnung müssen unter anderem folgende Angaben hervorgehen:
- Name und Anschrift des Käufers (= Versicherungsnehmer)
- die Rahmennummer
Die Rahmennummer gilt zur Identifikation des Fahrrades.
Wichtiger Hinweis:
Fahrräder, für die keine Originalrechnung vorliegt, sind nicht versicherbar.
Rahmennummer / Codierungsnummer:
- Fahrräder, welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei codiert werden.
- Die Rahmennummer / Codierungsnummer muss auf der Originalrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmennummer / Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (Rahmennummer / Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (Rahmennummer / Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden. Gleiches gilt bei einem Fahrradwechsel oder Änderungen von Fahrzeugdaten im Nachgang.
Onlineshop:
- Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben.
- Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
- Die Rechnung kann auch elektronisch als PDF vorgelegt werden.
- Falls dies nicht so ist, muss dies vom Händler nachträglich eingetragen werden, da es im Schadenfall sonst zu Problemen führen kann.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Um Ihr E-Bike versichern zu können, ist die Originalrechnung des Kaufs erforderlich. Sie dient im Schadenfall als Nachweis und sollte Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie die Rahmennummer enthalten. Fehlt die Rahmennummer auf der Rechnung, können ersatzweise weitere Nachweise wie Serviceheft oder Fahrradpass helfen. Beim Kauf im Onlineshop sind zusätzlich Rechnungsnummer und Rahmen-/Codierungsnummer wichtig. So ist Ihr Fahrrad eindeutig identifizierbar und im Schadenfall gut abgesichert.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss die Originalrechnung enthalten?
Aus der Originalrechnung müssen unter anderem Name und Anschrift des Käufers (= Versicherungsnehmer) sowie die Rahmennummer hervorgehen.
Kann ich ein Fahrrad ohne Originalrechnung versichern?
Nein. Fahrräder, für die keine Originalrechnung vorliegt, sind nicht versicherbar.
Was gilt, wenn mein Fahrrad keine Rahmennummer hat?
Fahrräder ohne Rahmennummer müssen bei der Polizei codiert werden. Ist die Rahmennummer / Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft oder einem Fahrradpass eingereicht werden.
Was muss ich beim Kauf im Onlineshop beachten?
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalrechnung des Onlineshops vermerkt, ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich wird die Rahmen-/Codierungsnummer zur genauen Identifikation benötigt. Die Rechnung kann auch elektronisch als PDF vorgelegt werden.
Kann ich die Rechnung auch elektronisch einreichen?
Ja, die Rechnung kann auch elektronisch als PDF vorgelegt werden.
