In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gelten die Hausrattarife ausschließlich für
- selbst genutzte und ständig bewohnte Wohnungen oder Einfamilienhäuser
- Ferienwohnungen / Ferienhäuser
- Zweitwohnungen / Zweithäuser
- Pendlerwohnungen am Ort der Arbeitsstelle
Die genannten Beiträge gelten nur für Versicherungen in Gebäuden der BAK I und II und FHG I und II (massive Bauweise). In Gebäuden der BAK III (nicht massive Bauweise) wird ein Zuschlag erhoben.
Antragsaufnahme
Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
Vertragsbeginn/-ablauf
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Risiken, welche nicht gezeichnet werden:
- Antragsteller mit mehr als 3 Schäden in den letzten 4 Jahren
- Risiken mit einer Versicherungssumme über 250.000,- EURO
- Risiken in Gebäuden mit ungewöhnlicher Nutzung (feuergefährliche Betriebe)
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
- Risiken in Gebäuden mit Bauartklassen IV und V sowie FHG III
- Risiken in Schrebergartensiedlungen, Mobilheimen und auf Campingplätzen
- Hausrat des Vermieters in möbliert vermieteten Wohnungen oder Häusern
- Rein gewerbliche Risiken
Feuergefährliche Betriebe
Eine Annahme des Antrages ist ausgeschlossen, sofern sich innerhalb des Gebäudes der versicherten Wohnung feuergefährliche Betriebe befinden. Als feuergefährliche Betriebe gelten vor allem die nachfolgend genannten Betriebe:
- Altpapierhandel/ -verwertung
- Baumarkt / Baustoffhandel
- Bar, Kneipe, Diskothek, Bowlingbahn
- Eroscenter
- Glasbläserei
- Goldschmied
- Holz- und Kunststoffbe- oder -verarbeitungsbetrieb
- Lackiererei, Kfz-Werkstatt mit Lackiererei / Verwertung
- Handel mit Energiestoffen (Öl, Gas etc.)
- Räucherei
- Risiken mit Heu- und Strohlagerung
- Sägewerk
- Spielhalle
- Tankstelle
- Tanzlokale jeder Art
- Recyclingbetrieb
- Ziegele
Direktionsanfrage
- Antragsteller mit einem Schaden ab 5.000,- EURO in den letzten vier Jahren
- Antragsteller ab zwei Schäden in den letzten vier Jahren
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt oder Anträge, die abgelehnt wurden
- Risiken mit einer Versicherungssumme über 200.000,- EURO bis maximal 250.000,- EURO (Zusatzerklärung zur Hausratversicherung erforderlich)
- Risiken mit einem Wertsachenanteil über 75.000,- EURO bis maximal 125.000,- EURO (Zusatzerklärung zur Hausratversicherung erforderlich)
Sicherungsvereinbarung bei Wertsachen über 100.000 EUR
Zusätzlich zu der vorgenannten Sicherungsanforderung müssen noch folgende Sicherungsvoraussetzungen erfüllt werden: Einbau/Vorhandensein einer VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei. Die VdS anerkannte EMA muss durch eine entsprechende Fachfirma eingebaut werden. Für
die VdS anerkannte EMA müssen entsprechende Wartungsverträge vorhanden sein. Die EMA ist nach den Vorgaben der Fachfirma zu betreiben. Störungen, Mängel oder Schäden
sind unverzüglich durch die Fachfirma zu beseitigen. In den letzten vier Jahren dürfen keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000 EURO oder ab einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO: Hier gelten die erweiterten Sicherungsrichtlinien als vereinbart.
Fahrraddiebstahl:
Der Einschluss von Fahrraddiebstahl ist prozentual zur Versicherungssumme, bis maximal 10.000,- EURO, möglich.
In den Tarifen Exclusiv und Excellent sind 1 % Fahrraddiebstahl beitragsfrei mitversichert.
Zusatzversicherungen
m Tarif Excellent ist die Überschwemmung durch Starkregen beitragsfrei mitversichert. Versicherbar sind Risiken mit der Starkregen-Gefährdungsklassifizierung (SGK) I + II. Nicht versicherbare Risiken mit der Starkregen-Gefährdungsklasse (SGK) III können in dem deckungsgleichen Tarif Exclusiv ohne Überschwemmung durch Starkregen versichert werden.
Der Abschluss einer Glasversicherung, einer Elementarschadenversicherung oder einer Versicherung von Überschwemmung durch Starkregen ist nur als Zusatzversicherung in Verbindung
mit einer Hausratversicherung möglich. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist nur in Verbindung mit den Qualitätsprodukten Comfort-, Exclusiv- und Excellent-Schutz möglich.
Geltungsbereich
Deutschland, keine Übernahme ausländischer Risiken.
Unterversicherungsverzicht
Mindestens 650,- EURO Versicherungssumme je m2 Wohnfläche. Ist die Unterversicherungsverzichtsklause vereinbart, wird im Schadenfall nicht geprüft, ob die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Versicherungswert entspricht.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Wintergärten und Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Fläche aller Arbeitszimmer von Selbstständigen und Freiberuflern, die sich innerhalb der privat genutzten Wohnung befinden, ist zusätzlich zu berücksichtigen, wenn diese Arbeitszimmer gemäß den besonderen Bedingungen mitversichert werden sollen.
Neuwertversicherung
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind, ist Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Anpassung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres automatisch ändern. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Preisindex für „Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte.
Anpassung des Prämiensatzes
Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000 EURO Versicherungssumme (Prämiensatz) für bestehende Versicherungsverträge, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen.
Verbundene Versicherung
Eine „Verbundene Versicherung“ ist die in einem Versicherungsvertrag zusammengefasste Versicherung gegen mehrere Gefahren unter Zugrundelegung der dafür in Betracht kommenden einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.