Die E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung erstattet bei Diebstahl des fest verbundenen Akkus die Ersatzteile samt Arbeitslohn und schützt zudem gegen Verschleiß an Fahrrad, Akku und Motor – abhängig vom Fahrradalter und der Leistungskapazität des Akkus.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Bei Diebstahl von dem fest mit dem Fahrrad verbundenen Akku erstattet die Ammerländer in der E-Bike Versicherung die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend der Versicherungssumme.
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt:
- nicht älter als 3 Jahre (im Classic Tarif) bzw. 5 Jahre (im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif) ist.
Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind bei folgenden Grenzen erstattungsfähig:
- 0 - 24 Monate (Fahrradalter): Leistungskapazität liegt unter 99 %
- 24 - 60 Monate (Fahrradalter): Leistungskapazität liegt unter 65 %
Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung werden nicht erstattet.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Wird der fest mit dem Fahrrad verbundene Akku gestohlen, übernimmt die Versicherung die Kosten für Ersatzteile und den Arbeitslohn – begrenzt auf den Wert des Fahrrades. Auch Verschleiß an Fahrrad, Akku und Motor ist abgedeckt, sofern das Rad zum Schadenzeitpunkt noch innerhalb der tarifabhängigen Altersgrenze liegt. Für den Akku-Austausch wegen Verschleiß gelten zusätzliche Grenzen, die sich am Fahrradalter und der verbleibenden Leistungskapazität orientieren. Schäden durch unsachgemäßes Aufladen sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Was wird bei Diebstahl des fest verbundenen Akkus erstattet?
Erstattet werden die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch der Wert des Fahrrades entsprechend der Versicherungssumme.
Bis zu welchem Fahrradalter sind Verschleißschäden versichert?
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad inkl. Akku und Motor zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre (im Classic Tarif) bzw. 5 Jahre (im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif) ist.
Welche Grenzen gelten für den Akku-Austausch aufgrund von Verschleiß?
Bei einem Fahrradalter von 0 bis 24 Monaten ist der Austausch erstattungsfähig, wenn die Leistungskapazität unter 99 % liegt. Bei 24 bis 60 Monaten muss die Leistungskapazität unter 65 % liegen.
Was ist die Berechnungsgrundlage für das Fahrradalter?
Grundlage ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades. Eine Gebrauchtfahrradrechnung zählt hierfür nicht.
Sind Akkuschäden durch falsches Aufladen versichert?
Nein. Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung werden nicht erstattet.
