In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Die Rahmennummer gilt zur Identifikation des Fahrrades und als Ihr Nachweis im Schadenfall.
Rahmen-/Codierungsnummer
Fahrräder (auch aus Carbon), welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei codiert werden. Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden. Gleiches gilt bei einem Fahrradwechsel oder Änderungen von Fahrzeugdaten im Nachgang.
Ausnahme Onlineshop
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
Falls dies nicht so ist, muss dies vom Händler nachträglich eingetragen werden, da es im Schadenfall sonst zu Problemen führen kann.