In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Mitversicherung von Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen)
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.