In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
- Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) abgeschlossen werden.
- In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang 'auf übliche Art und Weise'. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein. Rahmen- und Zahlenschlösser sind hiervon ausgeschlossen.
Das Fahrrad sollte jedoch als angeschlossen erkennbar, und das Schloss natürlich geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in 'verkehrsüblicher Weise' als angeschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.