In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Nicht versichert sind:
a) Fahrräder mit einer Versicherungssumme von mehr als 10.000,- EURO. Die jeweilige Versicherungssumme ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung gemäß Antrag;
b) Fahrräder, die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Rahmenvertrag älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs;
c) Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind;
d) Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt;
e) Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;
f) Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.);
g) Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden. Dies gilt nicht für in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige;
h) Fahrräder, die von Zeitarbeitsfirmen angeschafft /geleast werden;
- Hinweis: Für festangestellte Mitarbeiter können Sie einen Versicherungsschutz beantragen.
i) Fahrräder, die zu Testzwecken genutzt werden;
j) Fahrräder, die zu Sport- oder Rennveranstaltungen genutzt werden;
k) Verkaufsfahrräder;
l) Ausstellungsfahrräder.
Generelle Ausschlüsse
Nicht versichert sind:
a) Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
b) Schäden durch Rost oder Oxidation;
c) Schäden, für die ein Dritter vertraglich oder gesetzlich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer,
aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
d) Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fach-
gerechte Ein- oder Umbauten;
e) Mängel, die bei der Rückgabe des versicherten Fahrrades an den Eigentümer festgestellt werden.
f) Schäden, die an Handelswaren, Frachtgut, Werkzeugen oder sonstigen transportierten Sachen
entstehen;
b) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder berechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt hat;
c) Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen
Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen;
d) Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen;
e) Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung;
f) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
g) Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen.