In der Fahrraddiebstahlversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Nicht versichert sind:
Fahrräder mit einer Versicherungssumme von mehr als 10.000,- EURO. Die jeweilige Versicherungssumme ergibt sich aus der Zusatzvereinbarung gemäß Antrag;
a) Fahrräder, die durch eine Privatpersonen gekauft wurden;
b) Fahrräder, die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Rahmenvertrag älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs;
c) Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
d) Beschädigungen jeglicher Art;
e) Schäden,für die ein Dritter vertraglich oder gesetzlich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
f) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder berechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt hat;
g) Abhandenkommen an nicht fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (z. B. Trinkflaschen, Fahrradkörbe, Kindersitze) sowie nachträglich an das Fahrrad angebaute Teile aus Carbon.