In der Fahrraddiebstahlversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Annahmerichtlinien
Versicherbar sind Fahrräder mit einem Kaufpreis bis 10.000,- EURO ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelec / E- Bike) einschließlich der fest mit dem jeweiligen Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Anbauteile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger usw.
Sicherungen
- Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) an einen abgeschlossen werden.
- In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
Antragsaufnahme
Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
Vertragsbeginn/-ablauf
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Vertragsdauer
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Rahmenvertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle bereits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht gemeldeten Fahrräder.
Laufzeit von Risiken / Einschluss von Risiken / Versicherungsdauer
Neu hinzukommende Fahrräder sind ab dem Kaufdatum über den Rahmenvertrag mitversichert, sofern die Meldung unverzüglich (innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum), unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme an den Versicherer erfolgt ist. Bei fristgerechter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Kaufdatum. Bei verspäteter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Meldezeitpunkt.
Versicherte Räder können frühestens 36 Monate nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer bis zum 31.11. durch die Übermittlung der nachgepflegten Meldeliste (Anlage I) mitzuteilen.
Risiken welche nicht gezeichnet werden:
- Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Verkaufsfahrräder (z. B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
- Ausstellungsfahrräder (z. B. Werbe- oder Informationsstand).