In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder und Lastenräder:
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
- Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind
- Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.)
- Hinweis: Lastenräder sind versicherbar [mehr]
- Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden
- Hinweis: Diebstahl ist versicherbar [mehr]
- Fahrräder, die von Zeitarbeitsfirmen angeschafft/geleast werden
- Hinweis: Für festangestellte Mitarbeiter können Sie einen Versicherungsschutz beantragen.
- Fahrräder, die zu Testzwecken genutzt werden
- Fahrräder, die zu Sport- oder Rennveranstaltungen genutzt werden
- Verkaufsfahrräder
- Ausstellungsfahrräder