Bei der Ammerländer Versicherung lässt sich auch ein gebrauchtes E-Bike oder Pedelec in der Fahrradvollkaskoversicherung absichern. Damit du im Schadensfall den Neuwert nachweisen kannst, sind die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und ein Kaufnachweis wie ein Privatkaufvertrag erforderlich – der Privatkaufvertrag allein reicht dabei nicht aus.
Um den Neuwert im Schadensfall nachzuweisen, benötigt der Versicherungsnehmer in der Fahrradvollkaskoversicherung die folgenden Unterlagen:
- Ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und
- Nachweis über den Kauf des Rades (z. B. Privatkaufvertrag).
Nur der Privatkaufvertrag alleine ist als Nachweis nicht ausreichend.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Wer ein gebrauchtes E-Bike oder Pedelec über die Fahrradvollkaskoversicherung absichern möchte, sollte die passenden Unterlagen aufbewahren. Neben dem eigenen Kaufnachweis – etwa einem Privatkaufvertrag – wird auch die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers benötigt, um im Schadensfall den Neuwert belegen zu können. Der Privatkaufvertrag für sich genommen genügt als Nachweis nicht.
Häufige Fragen
Kann ich ein gebrauchtes E-Bike bei der Ammerländer versichern?
Ja. Für ein gebrauchtes E-Bike oder Pedelec gelten in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung bestimmte Nachweisregeln für die Fahrradvollkaskoversicherung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Neuwertnachweis?
Du benötigst die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und einen Nachweis über den Kauf des Rades, zum Beispiel einen Privatkaufvertrag.
Reicht der Privatkaufvertrag allein als Nachweis aus?
Nein. Nur der Privatkaufvertrag alleine ist als Nachweis nicht ausreichend – zusätzlich wird die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers benötigt.
Wozu dienen die geforderten Unterlagen?
Sie dienen dazu, im Schadensfall den Neuwert des E-Bikes in der Fahrradvollkaskoversicherung nachzuweisen.
