Der Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung sorgt für den Rücktransport des versicherten Fahrrads, wenn es am Schadenort nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann – auch nach Diebstahl-Fund oder bei unfall- oder krankheitsbedingter Fahruntüchtigkeit. ROLAND übernimmt die Kosten bis zur Höhe eines Rücktransports an den Wohnsitz.
Fahrrad-Rücktransport:
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt ROLAND für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.
ROLAND übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland der versicherten Person.
Diese Leistung erbringt ROLAND auch in folgenden Fällen:
- wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird;
- wenn Sie aufgrund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung nicht in der Lage sind, das Fahrrad zum Zielort zu fahren.
Beschädigter Akku:
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet ROLAND nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.
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Was bedeutet das konkret?
Bleibt das Fahrrad unterwegs liegen und lässt es sich vor Ort nicht zeitnah reparieren, kümmert sich ROLAND darum, dass es zu einer Werkstatt gebracht wird. Die übernommenen Kosten orientieren sich daran, was ein Rücktransport bis zum Wohnort kosten würde. Diese Hilfe gibt es auch, wenn ein gestohlenes Rad wieder auftaucht oder wenn Sie wegen Verletzung oder Krankheit nicht selbst weiterfahren können. Ist der Akku beschädigt oder womöglich nur als Gefahrgut transportierbar, wird das Fahrrad ohne Akku zurückgebracht.
Häufige Fragen
Wann übernimmt ROLAND den Fahrrad-Rücktransport?
Wenn das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und die voraussichtlichen Reparaturkosten den Betrag für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad in Deutschland nicht übersteigen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
ROLAND übernimmt die Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland der versicherten Person.
Gilt die Leistung auch nach einem Diebstahl oder bei Krankheit?
Ja. ROLAND erbringt die Leistung auch, wenn das Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird oder wenn Sie aufgrund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung nicht in der Lage sind, das Fahrrad zum Zielort zu fahren.
Was gilt bei einem beschädigten Akku?
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum Fahrrad gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet ROLAND nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.
