Bei einer Panne unterwegs organisiert der Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung über ROLAND eine mobile Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die Kosten – bei selbst organisierter Hilfe bis 50 Euro. Erfahren Sie, was als Panne gilt und welche Fälle ausgenommen sind.
Im Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung gilt für Pannen mit dem Fahrrad:
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Kosten für Ersatzteile übernimmt ROLAND nicht. Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt ROLAND Kosten bis 50 EURO.
Begriffsbestimmungen:
- Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
- Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Keine Pannen sind
- entladene oder entwendete Akkus oder
- fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird
Weitere Begriffsbestimmungen:
- Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
- Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
- Wohnort ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
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Was bedeutet das konkret?
Bleibt Ihr Fahrrad wegen einer Panne liegen, kümmert sich ROLAND um eine mobile Pannenhilfe am Ort und trägt die Kosten dafür – vorausgesetzt, eine passende Hilfe ist in der Nähe verfügbar und rechtzeitig einsetzbar. Für Ersatzteile kommt der Schutzbrief nicht auf. Wer sich selbst um die Hilfe kümmert, erhält bis 50 Euro erstattet. Nicht jede Störung zählt dabei als Panne im Sinne des Schutzbriefs.
Häufige Fragen
Was übernimmt ROLAND bei einer Panne mit dem Fahrrad?
Ist eine qualifizierte mobile Pannenhilfe in der Nähe verfügbar und in zumutbarer Zeit einsetzbar, sorgt ROLAND für deren Einsatz am Leistungsort und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile werden nicht übernommen.
Was gilt, wenn ich die Pannenhilfe selbst organisiere?
Organisiert sich die versicherte Person die Hilfeleistung selbst, übernimmt ROLAND Kosten bis 50 EURO.
Was zählt als Panne im Sinne des Schutzbriefs?
Eine Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Welche Fälle gelten nicht als Panne?
Keine Pannen sind entladene oder entwendete Akkus, fehlender Reifendruck, der mit einer Luftpumpe behoben werden kann, sowie ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer die Weiterfahrt unmöglich machenden Situation führt.
Sind Ersatzteile durch die Pannenhilfe abgedeckt?
Nein. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden. Die Wiederherstellung erfolgt mit den vom Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen.
