Der Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung schützt jedes Fahrrad, das über eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung abgesichert ist – vorausgesetzt, es wird nicht überwiegend gewerblich genutzt und ist weder versicherungs- noch zulassungspflichtig. Auch mitgeführte Fahrrad-Anhänger sind eingeschlossen.
Versichertes Fahrrad im Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung ist jedes Fahrrad, für das Versicherungsschutz bei der Ammerländer im Rahmen einer der folgenden Vollkaskoversicherungen besteht:
- Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv
- Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent
- Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent Plus
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- Das Fahrrad wird nicht überwiegend gewerblich genutzt.
- Das Fahrrad ist weder versicherungs- noch zulassungspflichtig.
Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrrad-Schutzbrief greift für jedes Fahrrad, das bereits über eine der Fahrrad-Vollkaskovarianten der Ammerländer abgesichert ist. Entscheidend ist, dass das Rad privat genutzt wird und keine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht. Wird ein Anhänger mitgeführt, ist dieser bei privater Nutzung ebenfalls mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Fahrräder sind im Fahrrad-Schutzbrief versichert?
Versichert ist jedes Fahrrad, für das bei der Ammerländer Versicherungsschutz im Rahmen der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, Excellent oder Excellent Plus besteht.
Sind gewerblich genutzte Fahrräder mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn das Fahrrad überwiegend gewerblich genutzt wird.
Sind versicherungs- oder zulassungspflichtige Fahrzeuge eingeschlossen?
Nein. Fahrzeuge, die versicherungs- oder zulassungspflichtig sind, fallen nicht unter den Fahrrad-Schutzbrief.
Ist ein Fahrrad-Anhänger mitversichert?
Ja. Mitgeführte Fahrrad-Anhänger sind versichert, sofern sie nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
