Bleibt das versicherte Fahrrad liegen, sorgt der Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung über ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades samt Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt oder zum Wohnsitz – mit Kostenübernahme und klaren Höchstbeträgen bei eigenständiger Beauftragung sowie beim separaten Transport von Gepäck und Ladung.
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Besondere Fälle und Höchstbeträge:
- Beauftragt die versicherte Person direkt ein Unternehmen, das das Abschleppen selbst leistet, übernimmt ROLAND die Kosten für die Hilfsleistung bis zu einem Höchstbetrag von 150 EURO.
- Zusätzlich übernimmt ROLAND die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EURO, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
- Nimmt die versicherte Person die Abschlepp- und Transportleistung bei einem Dritten in Anspruch, insbesondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von Clubleistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rahmen einer Mobilitätsgarantie), übernimmt ROLAND keine Kosten.
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Was bedeutet das konkret?
Wenn dein Fahrrad unterwegs nicht mehr fahrbereit ist, kümmert sich ROLAND darum, dass Rad und Gepäck zur nächsten passenden Werkstatt oder – falls näher – nach Hause gebracht werden. Auf Wunsch kann der Transport auch zu einem anderen, ebenso gut erreichbaren Zielort erfolgen. Organisierst du den Abtransport selbst, gibt es eine finanzielle Beteiligung; nutzt du hingegen die Hilfe eines Automobilclubs oder Herstellers, greift diese Leistung nicht.
Häufige Fragen
Wohin wird das Fahrrad abgeschleppt?
Bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt einschließlich Gepäck. Liegt der Wohnort näher, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Kann ich einen anderen Zielort wählen?
Ja. Ist ein gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung auch dorthin erfolgen.
Was gilt, wenn ich das Abschleppen selbst beauftrage?
Beauftragst du direkt ein Unternehmen, das das Abschleppen selbst leistet, übernimmt ROLAND die Kosten für die Hilfsleistung bis zu einem Höchstbetrag von 150 EURO.
Werden Kosten für den Transport von Gepäck übernommen?
Ja. ROLAND übernimmt die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EURO, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Zahlt ROLAND auch bei Leistungen eines Automobilclubs?
Nein. Wird die Abschlepp- und Transportleistung bei einem Dritten in Anspruch genommen, insbesondere bei einem Automobilclub oder Fahrzeug-Hersteller, übernimmt ROLAND keine Kosten.
