Muss ein versichertes Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt die Ammerländer Versicherung über den Fahrrad-Schutzbrief die Erledigung und die anfallenden Kosten – inklusive Transport zum Einstellort, Auszahlung von Resterträgen und Gepäcktransport bis zum Wert der Bahnfracht.
Verzollung oder Verschrottung im europäischen Ausland:
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt ROLAND die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort.
Resterträge und Gepäcktransport:
- Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt.
- Gepäck lässt ROLAND zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernimmt ROLAND bis zum Wert der Bahnfracht.
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
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Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr versichertes Fahrrad im europäischen Ausland nicht mehr zurückgebracht werden kann und deshalb verzollt oder verschrottet werden muss, kümmert sich ROLAND um die Abwicklung und trägt die dabei entstehenden Kosten. Ein noch erzielter Restwert kommt Ihnen zugute, und Ihr Gepäck wird nach Hause gebracht, falls es nicht mit Ihrem Heimreisemittel mitreisen kann. Stehen Gesetze der Verzollung oder Verschrottung entgegen, findet sie nicht statt.
Häufige Fragen
Wer übernimmt die Verschrottung oder Verzollung des Fahrrads im Ausland?
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt ROLAND die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort.
Was passiert mit Resterträgen aus der Verschrottung?
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt.
Wird mein Gepäck transportiert, wenn es nicht mit der Heimreise mitkann?
Ja. Gepäck lässt ROLAND zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernimmt ROLAND bis zum Wert der Bahnfracht.
Gibt es Fälle, in denen keine Verzollung oder Verschrottung erfolgt?
Ja. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
