In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt ein Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit – vorausgesetzt, der Schaden wurde durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, erfahren Sie hier.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit, wenn der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wird.
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Was bedeutet das konkret?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt. In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung wird bei einem solchen Verhalten grundsätzlich nicht auf die Leistung angerechnet – der Schutz bleibt also erhalten. Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Dieser Verzicht greift, wenn der Schaden nicht durch die Verletzung einer Obliegenheit (also einer vertraglichen Verhaltenspflicht) verursacht wurde.
Häufige Fragen
Verzichtet die Ammerländer Versicherung auf die Anrechnung grober Fahrlässigkeit?
Ja. In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit.
Gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit in jedem Fall?
Der Verzicht gilt, wenn der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wird.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Wird der Schaden durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, greift der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit nicht.
Wo kann ich die E-Bike Versicherung berechnen?
Über den E-Bike Versicherung Rechner der Ammerländer Versicherung lässt sich der Tarif berechnen.
