In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung werden Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen nicht erstattet. Werden im Rahmen einer Inspektion jedoch Reparaturen notwendig, sind diese mitversichert. Hier erfahren Sie, was das für Ihr E-Bike bedeutet.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Inspektionen und Wartung Folgendes:
Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen werden nicht erstattet.
Sollten im Ergebnis einer solchen Inspektion Reparaturen notwendig sein, wären diese mitversichert.
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Was bedeutet das konkret?
Die regelmäßige Pflege Ihres E-Bikes – also Wartung und Inspektion – zahlen Sie selbst; diese Kosten übernimmt die Versicherung nicht. Stellt sich bei einer Inspektion allerdings heraus, dass eine Reparatur erforderlich ist, greift der Versicherungsschutz für diese Reparatur.
Häufige Fragen
Werden Wartung und Inspektion meines E-Bikes erstattet?
Nein. Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen werden in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung nicht erstattet.
Sind Reparaturen nach einer Inspektion mitversichert?
Ja. Sollten im Ergebnis einer Inspektion Reparaturen notwendig sein, wären diese mitversichert.
Wer trägt die Kosten für die regelmäßige Wartung?
Die Kosten für Wartung und Inspektion tragen Sie selbst, da diese Aufwendungen nicht erstattet werden.
