In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder:
Nicht versicherbar sind:
- Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
- Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder, die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.)
- Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden
- Verkaufsfahrräder (z. B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
- Ausstellungsfahrräder (z. B. Werbe- oder Informationsstand).