In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder:
Vertragsbeginn / Vertragsablauf
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Vertragsdauer
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Rahmenvertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle bereits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht gemeldeten Fahrräder.
Laufzeit von Risiken / Einschluss von Risiken / Versicherungsdauer
Neu hinzukommende Fahrräder sind ab dem Kaufdatum über den Rahmenvertrag mitversichert, sofern die Meldung unverzüglich (innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum), unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme an den Versicherer erfolgt ist. Bei fristgerechter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Kaufdatum für die vereinbarte Laufzeit. Bei verspäteter Meldung beginnt der Versicherungsschutz ab dem Meldezeitpunkt. Für Fahrräder, die geleast wurden, verlängert sich der Versicherungsschutz beitragsfrei für 4 Wochen, höchstens jedoch bis zum Ablauf des Leasingvertrages für das versicherte Fahrrad.