In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Diensträder:
Versicherbar sind Fahrräder mit einem Kaufpreis bis 10.000,- EURO ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelec / E- Bike) einschließlich der fest mit dem jeweiligen Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Anbauteile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger usw. Versichert sind ferner nur die Fahrräder, die einem festen Nutzer zugeordnet sind.
Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen
1. Versichert sind die in der Anlage I bezeichneten bzw. nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
2. Versicherbar sind Fahrräder
a) mit einer Versicherungssumme bis 10.000 EURO
und
b) die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Vertrag nicht älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs und
c) die einem festen Nutzer zugeordnet sind.
Nicht versichert sind:
Fahrräder,
a) für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;
b) die zum Transport eingesetzt werden (z. B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung, etc.);
c) die vermietet werden;
d) mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten.