Bei der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung ist Verschleiß am Fahrrad inklusive Akku und Motor mitversichert – abhängig vom Fahrradalter je nach Tarif bis 3 oder 5 Jahre. Erfahre, welche Grenzen für den Akku-Austausch gelten, wann Reifen und Bremsen eingeschlossen sind und wie die Entschädigung nachgewiesen wird.
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt:
- nicht älter als 3 Jahre (im Classic Tarif) bzw. 5 Jahre (im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif) ist.
Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind bei folgenden Grenzen erstattungsfähig:
- 0 - 24 Monate (Fahrradalter): Leistungskapazität liegt unter 99 %
- 24 - 60 Monate (Fahrradalter): Leistungskapazität liegt unter 65 %
Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung werden nicht erstattet.
Im Tarif Classic gilt Mitversicherung von Verschleiß nicht an Reifen und Bremsen.
Entschädigung bei Verschleiß
Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden.
Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen jeweils eine erneute sechsmonatige Wartezeit am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Der übliche Abnutzungsverschleiß am E-Bike ist mitversichert, solange das Fahrrad noch innerhalb der Altersgrenze des jeweiligen Tarifs liegt. Wird durch Verschleiß eine Reparatur nötig, übernimmt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn. Für Akku, Reifen und Bremsen gelten dabei besondere Voraussetzungen und Grenzen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter ist Verschleiß am E-Bike versichert?
Im Classic Tarif darf das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre sein, im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif nicht älter als 5 Jahre. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Wann wird der Austausch des Akkus wegen Verschleiß erstattet?
Der Akku-Austausch ist erstattungsfähig, wenn die Leistungskapazität im Fahrradalter von 0 bis 24 Monaten unter 99 % und im Fahrradalter von 24 bis 60 Monaten unter 65 % liegt.
Sind Reifen und Bremsen beim Verschleiß mitversichert?
Im Tarif Classic gilt die Mitversicherung von Verschleiß nicht an Reifen und Bremsen.
Werden Akkuschäden durch falsches Aufladen erstattet?
Nein. Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung werden nicht erstattet.
Welchen Nachweis benötige ich für eine Entschädigung?
Die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) müssen nachgewiesen werden – durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung.
