Für die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Mitversichert sind Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträgern, privaten und öffentlichen Arbeitgebern / Dienstherren wegen Personenschäden.