Für die Hundehaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt: Mitversichert sind Schäden, die sich aus einem Deckakt mit einem versicherten Hund ergeben. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen gewollten oder ungewollten Deckakt handelt.
Deckschäden / Hundehaftpflichtversicherung
