Gegenstand der Hundehalterhaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
- Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihren Hund zurückzuführen
sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen. - Jagdgebrauchshunde, die allerdings unter Umständen auch über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung erfasst sein können.
Mitversichert sind unter anderem:
- Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Hotelinventar)
- Auslandsaufenthalt
- Tierische Ausscheidungen
- Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
- Schäden durch Nutzung des Hundes als Zugtier
- Flurschäden
- Fremdhütung
- Welpen
- Blindenhunde
- kein Leinenzwang
- Führen ohne Maulkorb
- Einsatz als Rettungs- / Suchhund sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
- Hundeschlittenfahrten / -rennen
- Therapeutische Zwecke
- Teilnahme an privaten Schauvorführungen und Turnieren, Sportveranstaltungen
- Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins
- Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Hundeanhänger
- Gewerbliche Nutzung (bis 15.000 EUR Jahresumsatz)
Hinweis: die aufgeführten Leistungen richten sich nach dem gewählten Tarif (siehe Anhang Tierhalter-Haftpflichtversicherung AV Übersicht) und können daher abweichen.