In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung muss das Pedelec oder E-Bike mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Fahrradschloss verschlossen werden. Erfahren Sie, welche Schlösser akzeptiert werden, warum es keinen Mindestkaufpreis und keine bestimmte Marke gibt und welche Rechnungen Sie aufbewahren sollten.
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Das Fahrrad muss mit einem verkehrsüblichen Sicherheitsschloss verschlossen werden.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang 'auf übliche Art und Weise'. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein.
Akzeptiert werden alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Das Fahrrad muss nicht an einen festen Gegenstand angeschlossen werden, es wird jedoch empfohlen, und das Schloss sollte natürlich geschlossen sein. Dann gilt das Fahrrad in 'verkehrsüblicher Weise' als abgeschlossen und gesichert, sodass Versicherungsschutz gewährleistet ist.
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Zur Sicherung des Fahrrades können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden. Eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.
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Rechnungen des versicherten Fahrrades und des Schlosses müssen aufbewahrt werden. Sollte eine Rechnung nicht vorliegen, so benötigen Sie eine Bestätigung (oder Rechnungskopie) über die Art und Marke des Schlosses. Sie könnten bspw. bei einem Fahrradhändler eine solche Bestätigung einholen.
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In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Ihr E-Bike oder Pedelec sollte im Alltag mit einem üblichen Fahrradschloss aus dem Handel abgeschlossen sein – zum Beispiel einem Bügel- oder Kettenschloss. Es kommt dabei nicht auf eine bestimmte Marke oder einen bestimmten Preis an. Bewahren Sie die Belege zu Rad und Schloss gut auf. In einem ausschließlich von Ihnen genutzten, abgeschlossenen Raum brauchen Sie das Rad nicht zusätzlich abzuschließen.
Häufige Fragen
Welches Schloss brauche ich für mein E-Bike?
Es genügt ein verkehrsübliches Sicherheitsschloss, also ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel. Akzeptiert werden alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis.
Gibt es einen Mindestkaufpreis oder eine vorgeschriebene Marke?
Nein. Es können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden, und eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.
Muss ich das Fahrrad an einen festen Gegenstand anschließen?
Das Fahrrad muss nicht an einen festen Gegenstand angeschlossen werden, es wird jedoch empfohlen. Das Schloss sollte geschlossen sein, dann gilt das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise als gesichert.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren?
Rechnungen des versicherten Fahrrades und des Schlosses müssen aufbewahrt werden. Liegt keine Rechnung vor, benötigen Sie eine Bestätigung (oder Rechnungskopie) über Art und Marke des Schlosses, etwa von einem Fahrradhändler.
Muss ich das Rad auch im eigenen Schuppen abschließen?
In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
