In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung lassen sich Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis bis maximal 15.000 EUR absichern – der Kaufpreis des Rades entspricht dabei der Versicherungssumme. So werden rabattierte und gebrauchte Räder richtig bewertet.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung können Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis bis maximal 15.000 EUR einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile versichert werden.
Rabattiertes Fahrrad:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike:
Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Der Kaufpreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Der Preis, den Sie für Ihr Fahrrad oder E-Bike bezahlt haben, legt fest, mit welcher Summe es abgesichert ist. Bei einem rabattierten Rad dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen zwischen dem gezahlten und dem ursprünglichen Wert wählen. Auch gebrauchte Räder lassen sich absichern – hier zählt der Betrag, den der Erstbesitzer bezahlt hat. Wichtig ist, dass der Händlerverkaufspreis eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Preis kann ein Fahrrad versichert werden?
Versicherbar sind Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis bis maximal 15.000 EUR einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile. Andernfalls ist eine Versicherung nicht möglich.
Was ist die Versicherungssumme meines Rades?
Der Kaufpreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Welcher Wert gilt bei einem rabattierten Fahrrad?
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert angesetzt. Ist auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) als Neuwert vermerkt, können Sie wählen, ob Sie den rabattierten oder den ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Wie wird ein gebrauchtes Fahrrad oder E-Bike bewertet?
Für die Versicherungssumme wird der Wert zugrunde gelegt, den der Erstbesitzer des Fahrrades oder E-Bikes bezahlt hat. Es gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Wo finde ich die vereinbarte Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
