In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck wie Helm, Kleidung, Fahrradschloss, Fahrradtasche oder Werkzeug mitversichert – erfahren Sie, welche Teile abgedeckt sind, welche Entschädigungsgrenzen gelten und wann keine Leistung erfolgt.
Versichert ist in der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Helm (bis 100,- EURO)
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenhalter
- Kartenmaterial
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Kleidung (bis 200,- EURO)
- Kochgeschirr
- Luftmatratze
- Luftpumpe
- Reflektor
- Sattelkissen
- Schlafsack
- Schleppstange
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer
- Trinkflasche
- Werkzeug
- Flickzeug
- Werkzeugtasche
- Zelt
Entschädigung Fahrradzubehör und -gepäck
Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades Fahrradzubehör und -gepäck beschädigt oder zerstört, leistet der Versicherer eine Entschädigung, wenn dies verursacht wird durch:
- die Straftat eines Dritten;
- einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad;
- einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck);
- Feuer.
Voraussetzung ist, dass Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht waren. Darüber hinaus werden Helme und Kleidung auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört werden.
Kommen Fahrradzubehör und -gepäck während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch die Straftat eines Dritten abhanden, leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung. Darüber hinaus werden Schlösser auch dann erstattet, wenn sie nach Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt werden.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Entschädigungsgrenzen:
- Je versicherter Sache: höchstens 300,- EURO.
- Maximalentschädigung pro Versicherungsfall: höchstens 1.000,- EURO.
- Versichert ist der Neuwert.
Im Excellent/Plus-Tarif ist die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall auf höchstens 2.000,- EURO und pro versicherter Sache auf 500,- EUR festgelegt.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute carbon-gefertigte Teile.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Fahrrad selbst schützt die Versicherung auch das Zubehör und das Gepäck, das Sie lose am Rad befestigt oder darauf transportiert haben – etwa Taschen, Schloss, Helm oder Werkzeug. Wird solches Zubehör bei einem Unfall, durch Feuer oder durch die Straftat eines Dritten beschädigt oder gestohlen, gibt es dafür eine Entschädigung. Für jedes einzelne Teil und für jeden Schadenfall gelten dabei feste Höchstbeträge, die sich je nach gewähltem Tarif unterscheiden. Wer sein Zubehör einfach vergisst, liegen lässt oder verliert, erhält dagegen keine Leistung.
Häufige Fragen
Welches Zubehör ist in der E-Bike Versicherung der Ammerländer mitversichert?
Versichert ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck, darunter Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Helm (bis 100,- EURO), Kindersitz, Kleidung (bis 200,- EURO), Luftpumpe, Werkzeug, Flickzeug und Zelt.
Bei welchen Ereignissen wird für beschädigtes Zubehör und Gepäck geleistet?
Eine Entschädigung erfolgt bei Beschädigung oder Zerstörung durch die Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad, einen Unfall des Transportmittels (nicht für aufgegebenes Zubehör und Gepäck) sowie durch Feuer.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Je versicherter Sache ist die Leistung auf 300,- EURO begrenzt, pro Versicherungsfall auf höchstens 1.000,- EURO. Versichert ist der Neuwert. Im Excellent/Plus-Tarif gelten höchstens 2.000,- EURO pro Versicherungsfall und 500,- EUR pro versicherter Sache.
Welche Schäden am Zubehör sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Gilt loses Zubehör als Fahrradteil?
Nein. Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute carbon-gefertigte Teile.
