In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung sind bestimmte Fahrräder und Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa gewerblich genutzte, gemietete oder umgebaute Räder, Carbon-Fahrräder, Modelle über 15.000 EURO sowie Schäden durch Vorsatz, Rost oder unsachgemäße Umbauten. Ein Überblick über alle Ausschlüsse.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung ist folgendes nicht versichert:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden / nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier- oder Auslieferungsdienste
- Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
- Fahrräder die von Privatpersonen ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden
- Fahrräder für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder welche die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (Hybride Pedelecs)
- Carbon-Fahrräder
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer/ Versicherungsnehmer vermietet werden
- Fahrräder welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten;
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Räder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden
Generelle Ausschlüsse:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
Leistungsausschlüsse:
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Die E-Bike Versicherung ist auf privat genutzte Fahrräder ausgelegt, die über den Fachhandel erworben und von einem Fachbetrieb zusammengebaut wurden. Räder für den gewerblichen Dauereinsatz, Sonderbauformen wie Carbon-Fahrräder, Velomobile oder Dirt-Bikes sowie besonders hochpreisige Modelle bleiben außen vor. Auch bestimmte Schadenarten – etwa durch Vorsatz, Verlieren, reine Schönheitsschäden, Rost oder unsachgemäße Umbauten – sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Ist ein gewerblich genutztes E-Bike versichert?
Gewerblich genutzte Fahrräder, z. B. für Kurier- oder Auslieferungsdienste, sind grundsätzlich nicht versichert. Als Ausnahme ist die gewerbliche Nutzung abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
Gibt es eine Preisgrenze für versicherbare Fahrräder?
Ja. Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO sind nicht versichert.
Sind Carbon-Fahrräder oder Eigenbauten versichert?
Nein. Carbon-Fahrräder sind ausgeschlossen, ebenso Fahrräder, die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten. Auch Velomobile/vollverkleidete Fahrräder und Dirt-Bikes sind nicht versichert.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren, reine Schönheitsschäden ohne Funktionsbeeinträchtigung (z. B. Schrammen oder Lackschäden), Schäden durch Rost oder Oxidation sowie Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder nicht fachgerechter Ein- oder Umbauten. Ebenfalls ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Serienschäden, Rückrufaktionen und Aufwendungen für Wartung oder Inspektionen.
Wird beim Kauf ein Beleg benötigt?
Ja. Fahrräder ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag sowie Fahrräder, für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt, sind nicht versichert.
