Bei der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung entspricht die Versicherungssumme dem Händlerverkaufspreis inklusive fest verbundener Teile. Erfahren Sie, wie rabattierte und gebrauchte Räder sowie nachträglich angebrachte Teile in die Berechnung einfließen.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Kaufpreis ist der Händlerverkaufspreis (Neuwert inkl. Mehrwertsteuer) des Fahrrades. Es ist der Preis, den Sie beim Kauf einschließlich festmontierter Anbauteile wie Gepäckträger etc. im Handel gezahlt haben und der auf dem Originalkaufbeleg des Händlers ausgewiesen ist.
Nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile sind bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Der Anteil dieser nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile darf 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.
Rabattiertes Fahrrad:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike:
Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Der Kaufpreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
E-Bike Versicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Als Grundlage für die Versicherungssumme dient der Preis, den Sie beim Händler für Ihr E-Bike bezahlt haben. Fest montierte Teile zählen mit dazu. Auch später ergänzte oder ausgetauschte Teile werden bis zu einer bestimmten Grenze berücksichtigt. Bei rabattierten oder gebrauchten Rädern gelten besondere Regeln, wie der Wert anzusetzen ist. So bleibt der Kaufpreis der Maßstab für Ihren Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wie wird die Versicherungssumme für mein E-Bike ermittelt?
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inklusive der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile. Der Kaufpreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Werden nachträglich angebrachte Teile berücksichtigt?
Ja. Nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile sind bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Ihr Anteil darf jedoch 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.
Welcher Wert gilt bei einem rabattierten Fahrrad?
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert angesetzt. Ist auf der Rechnung zusätzlich der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) als Neuwert vermerkt, können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder den ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Wie wird ein gebrauchtes E-Bike bewertet?
Für die Versicherungssumme wird der Wert zugrunde gelegt, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat. Es gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Wo finde ich meine vereinbarte Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
